Praxisprüfung

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung kann abgelegt werden, wenn:

  • Die vorgeschriebenen Pflichtfahrten / Sonderfahrten absolviert wurden
  • Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Bei der praktischen Prüfung wird nichts Unmögliches von Dir verlangt!
Jeder Prüfling ist auf seine Art und Weise nervös und aufgeregt.

Keine Angst! Du bekommst bei uns eine fundierte, sichere Ausbildung und kannst beruhigt in die praktische Fahrprüfung gehen!

Hat in der Prüfung dann alles geklappt, hast Du die Lizenz zum Fahren!
Deinen Führerschein bekommst Du direkt vom Prüfer ausgehändigt, vorausgesetzt du hast das Mindestalter erreicht. Ansonsten bekommst du Deinen Fleppmann per Post später zugesandt oder kannst ihn am Straßenverkehrsamt passend zum Geburtstag abholen!

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